Familienrecht Anselm Oehlschlägel

Guter Rat beginnt früh

So stellte ich mich bisher im Internet vor. Mittlerweile liegen über 30 Jahre intensive anwaltliche Tätigkeit hinter mir. Im anwaltlichen Ruhestand reduziere ich als Berater meine anwaltliche Tätigkeit auf den Bereich Kindschaftsrecht (elterlichen Sorge und Umgang). Als Verfahrensbeistand, Umgangspfleger, systemischer Familienberater und Mediator arbeite ich weiter, wenn es meine Zeit zulässt. Außerdem suche ich eine neue berufliche Herausforderung in der Altenpflege.

Anselm Oehlschlaegel

Werden einem Kind widerrechtlich einige oder alle Bestandteile seiner Identität genommen, so gewähren die Vertragsstaaten ihm angemessenen Beistand und Schutz mit dem Ziel, seine Identität so schnell wie möglich wiederherzustellen.
(Art. 8 Abs. 2 UN-Kinderrechtskonvention)

Diplom-Jurist

bin ich seit 1991. Damals hatte ich das Studium der Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität zu Mainz mit dem 1. Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen. Daneben belegte ich die Fächer Pädagogik, Philosophie und Buchwesen. 1986/1987 studierte ich an der Johann Wolfgang Goethe-Universität zu Frankfurt. Einen besonderen Akzent erhielt mein Studium mit der Teilnahme 1988 am Philip C. Jessup International Law Moot Court. Es handelt sich um einen studentischen internationalen Wettbewerb im Rahmen der juristischen Ausbildung im Völkerrecht.

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
(Art. 6 Abs. 2 GG)

Rechtsanwalt

darf ich mich seit über 30 Jahren nennen. Das 2. Staatsexamen bestand ich erfolgreich 1994. Meine Zulassung, als Anwalt in Zivilsachen bei allen Oberlandesgerichten aufzutreten, gilt seit 2006. Ich bleibe als Rechtsanwalt zugelassen. Unseren Rechtsstaat als Anwalt zu verteidigen, ist mir in diesen düsteren Zeiten ein wichtiges Anliegen. Angesichts der sich abzeichnenden politischen Zusammenarbeit konservativer Parteien mit Rechtsextremisten müssen Anwältinnen und Anwälte couragiert die Grund- und Menschenrechte in unserem Land verteidigen. Ich bin Mitglied der Rechtsanwaltskammer Koblenz und im Deutschen Anwaltsverein (DAV).

Jedes Kind hat ein Recht auf Entwicklung und Entfaltung. Die staatliche Gemeinschaft schützt und fördert die Rechte des Kindes. Nicht eheliche Kinder haben den gleichen Anspruch auf Förderung wie eheliche Kinder. Kinder genießen besonderen Schutz insbesondere vor körperlicher und seelischer Misshandlung und Vernach­lässigung.
(Art24 Verfassung für Rheinland-Pfalz)

Fachanwalt für Familienrecht

bin ich seit 2000. Um sicherzustellen, dass wir Fachanwältinnen und -anwälte uns intensiv mit der Weiterentwicklung des Familienrechts auseinandersetzen, sind wir verpflichtet, uns jedes Jahr eine bestimmte Anzahl von Stunden nachweislich mit dem Thema auseinanderzusetzen und familienrechtliche Fortbildungen zu absolvieren. Meine Vergütung als beratender Fachanwalt für Familienrecht erfolgt nach Zeitaufwand. Für bedürftige Personen gibt es die Beratungshilfe aus der Staatskasse. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sieht im Übrigen für eine anwaltiche Erstberatung die Deckelung meiner Vergütung vor. Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV.

Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehe­gatten sind einander zur ehelichen Lebens­gemeinschaft verpflichtet; sie tragen für einander Verantwortung.
(§ 1353 Abs.1 BGB)

Systemische Familienberatung

ist eine sehr sinnvolle Zusatzausbildung für meine Tätigkeit als Mediator, Verfahrensbeistand und Umgangspfleger. Den Abschluss habe ich im Rahmen meiner Ausbildung bei Christoph Stephan in Rüsselsheim erworben. Die systemische Familienberatung lässt sich gut am Beispiel eines Mobiles verdeutlichen. Alle Figuren sind wie in einer Familie mehr oder weniger miteinander verbunden. Sobald eine Figur verändert wird, geraten alle Verbindungen zu ihr in Bewegung, wodurch sich unerwünschte Zustände ändern und entscheidende Verbesserungen erzielt werden können. Die systematische Familienberatung wird nach Zeitaufwand berechnet. Eine Vergütung aus der Staatskasse ist nicht vorgesehen.

Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehe­gatten sind einander zur ehelichen Lebens­gemeinschaft verpflichtet; sie tragen für einander Verantwortung.
(§ 1353 Abs.1 BGB)

Mediation

hat sich längst etabliert. Ziel ist, streitende Parteien (Medianten) zu unterstützen und bestärken, für sich eine einvernehmliche, dauerhafte Lösung zu entwickeln. Dazu habe ich von 2000 bis 2003 berufsbegleitend an der Carl von Ossietzky-Universität zu Oldenburg Familienmediation und Mediation für Wirtschaft und Arbeitswelt studiert. Als durch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation (BAFM) zertifizierter Mediator sammelte ich viele Erfahrungen bei über 40 Mediationen. Meine Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand. Üblicherweise wird sie von den Medianten jeweils zur Hälfte übernommen. Aus der Staatskasse gibt es keine Kostenerstattung. Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mediation im DAV und in der BAFM.

Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.
(§ 1627 BGB)

Verfahrensbeistand

werde ich auf Beschluss des Familiengerichts. In Kind­schaftssachen stehe ich den betroffenen Kindern und Jugendlichen vor Gericht zur Seite. Mein Aufgabenbereich umfasst auch die Vermittlung zwischen den Eltern und den Interessen der Kinder. Dabei sind Besuche bei den Eltern und Kindern unerlässlich. Ich erläutere den Betroffenen das Gerichtsverfahren und stehe den jungen Menschen bei der richterlichen Anhörung persönlich zur Seite. Informationen der Kinder, die sie mir als Geheimnis anvertrauen, darf ich nicht weitergegeben. Meine Vergütung erfolgt pauschal aus der Staatskasse. Wer diese Kosten zu tragen hat, entscheidet das Familiengericht.

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
(§ 1631 Abs. 2 BGB)

Umgangspfleger

werde ich ebenfalls durch Beschluss des Familiengerichts. Meine Aufgabe ist es, zu ermöglichen, dass einem berechtigten Elternteil der Umgang mit seinem Kind bzw. seinen Kindern ermöglicht wird. Ich orientiere mich dabei so weit wie möglich an den Bedürfnissen von Kindern und Eltern. Umgangspflegschaften sind zeitaufwändig. Dauer und Umfang werden vom Familiengericht durch Beschluss festgelegt. Ich werde nach meinem Zeitaufwand durch die Staatskasse vergütet. Wer die Kosten des Umgangspflegers bezahlen muss, entscheidet das Familiengericht.

Das Kind ist unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register einzu­tragen und hat das Recht auf einen Namen von Geburt an, das Recht, eine Staats­ange­hörigkeit zu erwerben, und soweit möglich das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.
(Art. 7 Abs. 1 UN-Kinder­rechts­konvention)

Die Kanzlei

wurde von meinem Vater Hans Ulrich Oehlschlägel 1976 gegründet und besteht inzwischen seit ca. 50 Jahre. Die Schwerpunkte lagen bis zu meinem Eintritt in die Kanzlei 1994 beim Allgemeinen Zivilrecht und dem Verwaltungsrecht. 1996 erfolgte die Gründung der Kanzlei Rechtsanwälte Oehlschlägel & Partner. Seit dem Tod von Hans Ulrich Oehlschlägel 2015 führe ich die Kanzlei alleine weiter. Der Schwerpunkt liegt heute auf dem Familienrecht und hier speziell dem Kindschaftsrecht.

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
(Art. 6 Abs. 2 GG)

Ein Privatleben

gibt es natürlich auch. Vor dem Zivildienst und meinem Jurastudium habe ich den ehrlichen Beruf des Schriftsetzers erlernt und bin nach erfolgreicher Ausbildung traditionell zum Jünger Gutenberg gegautscht worden. Mittlerweile 66 Jahre alt, bin ich seit 1984 glücklich mit meiner Frau Jutta verheiratet. 1996 haben wir unsere Töchter Cynthia und Yvette adoptiert. Ihr Bruder Nikola lebt seit 2013 bei uns. Große Freude machen uns unsere beiden Enkelsöhne. Meine besondere Leidenschaft galt und gilt dem Schwimmen. Ich setze mich seit über 40 Jahren für den organisierten Schwimmsport ein; seit über 20 Jahren als Präsident regionaler Schwimmverbände im süddeutschen Raum. Ferner bin ich Mitglied bei InRage, dem Ingelheimer Bündnis gegen Rassismus und Gewalt, bei meiner Gewerkschaft ver.di und in der Deutschen Friedens­gesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen. Meine neue berufliche Herausforderung beginnt im Oktober 2025. Ein Jahr lang werde ich zum staatlich examinierten Altenpflegehelfer in der Birgit Jung Pflegeschule zu Wiesbaden ausgebildet. Nach meinem Examen werde ich im Haus der Altenpflege der RK Schwesternschaft Oranien in Wiesbaden als Springer für kurzfristige personelle Ausfälle in der Pflege aushelfen. Ich erfülle mir damit einen Jugendtraum aus der Zeit meines Zivildienstes.

Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig. 
(§ 1618a BGB)